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Segelschein

UKW - Funk / Short Range Certificate (SRC)

„Ich brauche keinen Funkschein, ich habe doch ein Handy...“

Das habe ich öfters gehört, aber leider stimmt es nicht.
Die Fähigkeiten ein UKW-Funkgerät richtig zu bedienen sind sehr wichtig für Ihre Sicherheit, Ihre Crew und möglicherweise für andere Personen und Schiffe auf See, die selbst nicht in der Lage sind einen Notruf abzugeben.

Seit dem 15. August. 2005 gilt folgende Regelung: "...Führer von Sportfahrzeugen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am Seefunk durch den Besitz des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) oder des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Fahrzeugs nachweisen..." .
Verstöße werden erst ab dem 1. Oktober 2007 mit einem Bußgeld belegt.**

**Quelle: www.dsv.org

Um an dem UKW Seefunkverkehr und an GMDSS teilzunehmen ist mindestens das SRC (Short Range Certificate) notwendig.
Ältere Funkzeugnisse wie der „Funker II“ können nicht in den SRC umgeschrieben werden und sind nicht für den Teilnahme an GMDSS gültig.

Für die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung für Ihr SRC (Short Range Certificate) Sprechfunkzeugnis stelle ich Ihnen auf folgenden Seiten einige wichtige Informationen und Tipps vor. Diese Zusammenfassung ist keinen Ersatz für einen SRC Kurs, zum Beispiel bei Aquafun Bootsschulen wo ich als SRC- und SKS-Ausbilder tätig bin.

Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, klicken Sie bitte hier um mir eine eMail zu senden.


 
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